Der AZV-F hat die Aufgabe, die Abwasserbeseitigung im Verbandsgebiet nach den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Das Verbandsgebiet des AZV-F umfasst die Stadt Ludwigslust nebst Techentin, Hornkaten, Niendorf, Weselsdorf, die Stadt Grabow nebst Heidehof, Winkelmoor, Fresenbrügge, Neu Fresenbrügge, Wanzlitz und die Gemeinde Groß Laasch. Verbandsmitglieder des AZV-F sind die Städte Ludwigslust und Grabow sowie die Gemeinde Groß Laasch. Der AZV hat seinen Sitz in 19288 Ludwigslust, Wasserturmweg 9. Die Organe des AZV-F sind: - die Verbandsversammlung
- der Verbandsvorsteher.
Die Verbandsversammlung des AZV-F ist das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan des Zweckverbands und besteht aus den Bürgermeistern oder ihren Bedienstete denen die Leitung des fachlich zuständigen Dezernats oder Amtes obliegt, sowie den Vertretern der Verbandsmitglieder Ludwigslust, Grabow und Groß Laasch wie folgt: - 9 Vertretern des Verbandsmitgliedes Ludwigslust
- 6 Vertretern des Verbandsmitgliedes Grabow
- 3 Vertretern des Verbandsmitgliedes Groß Laasch.
Der Verbandsvorsteher und Vorsitzender der Verbandsversammlung des AZV-F ist Herr Wolfgang Kann aus Grabow. Der 1. Stellvertreter des Verbandsvorstehers und Stellvertreter des Vorsitzenden der Verbandsversammlung ist Herr Torsten Sobanski aus Ludwigslust. Der 2. Stellvertreter des Verbandsvorstehers ist Herr Björn Kasch aus Groß Laasch. |