Niederschlagswassernutzung im Haushalt
Der Wasserkreislauf
1. Regenwasser zur Gartenbewässerung
2. Regenwasser als Brauchwasser im Haushalt oder Betrieb
Jedoch:
Die in die Kanalisation eingeleitete Schmutzwassermenge ist über einen „privaten Wasserzähler “ zu messen und es sind hierfür Schmutzwassergebühren zu bezahlen. Die momentan vom Abwasserzweckverband Fahlenkamp zugelassenen Nutzungen sind stets widerruflich.
Wer Regenwasser als Brauchwasser nutzt und hierfür keine Gebühren bezahlt, tut dies auf Kosten aller anderen Gebührenzahler(innen). Diese finanzieren die Ableitung und Reinigung der nicht angemeldeten Abwassermenge über ihre Gebühren mit.
3. Anzeigepflicht
4. Ordnungswidrigkeit und Abgabenhinterziehung
5. Anmeldung des privaten Wasserzählers
Die Anmeldung kann formlos erfolgen. Der Antrag ist beim Zweckverband unter Angabe des Verwendungszwecks vor dem Einbau des privaten Wasserzählers schriftlich einzureichen.
Nach Prüfung der Anmeldung erlässt der Abwasserzweckverband Fahlenkamp einen Bescheid über die Genehmigung zum Einbau eines privaten Wasserzählers unter folgenden Auflagen.
- Der private Wasserzähler muss den Bestimmungen des Eichgesetztes entsprechen (Eichfrist 6 Jahre). Die Verpflichtung zur Einhaltung der Eichfrist obliegt dem Grundstückseigentümer. Gültigkeitsdauer der Eichung: Volumenmessgeräte für Kaltwasser und ihre Zusatzeinrichtungen 6 Jahre
- Der Einbau des Wasserzählers hat durch einen eingetragenen Installateur zu erfolgen.
- Das Formblatt „Mitteilung zum Einbau von privaten Wasserzählern“ ist ausfüllen und unterschrieben, vom Grundstückseigentümer und dem eingetragenen Vertragsinstallateur, zurücksenden an den Abwasserzweckverband Fahlenkamp.