Revisionsschächte

Gemäß §13 der Abwassersatzung des Abwasserzweckverbandes Fahlenkamp sind die Grundstücksentwässerungsanlagen für die Schmutzwasserbeseitigung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließlich Revisionsschacht herzustellen und zu betreiben. Der Revisionsschacht ist grundsätzlich näherungsweise an der Grundstücksgrenze (ca. 1,0 m auf dem Grundstück) herzustellen.


Wer schon einmal eine Verstopfung in seinen Abwasserrohren und unappetitliches Abwasser in seine Räumen oder Wohnungen stehen hatte, wird im Übrigen die Vorteile eines Revisionsschachtes / Übergabeschachtes zu schätzen wissen.


Der Revisionsschachtes / Übergabeschacht, an der Grundstücksgrenze angeordnet, lässt am wirksamsten den Einsatz einer Spüldüse zur Beseitigung einer Verstopfung zu. Die Spüldüse wird mit Wasserantrieb gegen die Fließrichtung eingesetzt und baut die Verstopfung Stück für Stück ab bis das Rohr wieder frei ist. Auch bei Schäden an den Grundleitungen können über den Schacht Sanierungs-Roboter für eine Reparatur Schadensbehebung und Sanierung eingesetzt werden.

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In Neubaugebieten werden die Revisionsschächte / Übergabeschächte bei der Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage durch den Grundstückseigentümer auf den Baugrundstücken nahe der Grundstücksgrenze erstellt.


In Gebieten mit einem bestehenden älteren Kanal der vom Abwasserverband neu hergestellt wird, müssen im Zuge der Herstellung nachträglich vom Grundstückseigentümer Revisionsschächte / Übergabeschächte gebaut werden, falls noch keine vorhanden sein sollten.

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