Notentleerung
Informationen zur Notentleerung
Entleerungen einer Kleinkäranlage oder abflusslosen Grube ist gemäß § 18 Absatz 6 der Satzung des Abwasserzweckverbandes Fahlenkamp über die Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) spätestens 14 Tage vor der jeweils erforderlichen Entleerung beim Zweckverband anzumelden.
Die reguläre Entleerung erfolgt 14-tägig in der ungeraden Woche, mittwochs.
Wenn das Entsorgungsfahrzeug außerhalb des regulären Tourplanes des Abwasserzweckverbandes Fahlenkamp angefordert werden muss, werden abweichend von der Satzung des Abwasserzweckverbandes Fahlenkamp über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung) zusätzliche Kosten als Notdienstzuschlag fällig.
Die Notentleerung muss über ein Formular beauftragt werden. (Formular hier herunterladen)
Für die beauftragte Notentleerung der Abwasseranlage, den Transport und die Reinigung des Inhalts der Abwasseranlage erfolgt, nachdem der Auftrag ausgeführt worden ist, eine Rechnung des Abwasserzweckverbandes Fahlenkamp.
Formular und Preise
Abgabenart
Benutzungsgebührensatz
Benutzungsgebühr für die Entleerung abflusslose Gruben
21,45 €/m³
Benutzungsgebühr für die Entleerung von Schlamm aus Kleinkläranlagen
28,80 €/m³
Notdienstzuschlag
Montag bis Freitag
232,05 €/h
Samstag
232,05 €/h
Sonntag und Feiertag
279,65 €/h