Notentleerung

Informationen zur Notentleerung

Entleerungen einer Kleinkäranlage oder abflusslosen Grube ist gemäß § 18 Absatz 6 der Satzung des Abwasserzweckverbandes Fahlenkamp über die Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) spätestens 14 Tage vor der jeweils erforderlichen Entleerung beim Zweckverband anzumelden.

Die reguläre Entleerung erfolgt 14-tägig in der ungeraden Woche, mittwochs.

Wenn das Entsorgungsfahrzeug außerhalb des regulären Tourplanes des Abwasserzweckverbandes Fahlenkamp angefordert werden muss, werden abweichend von der Satzung des Abwasserzweckverbandes Fahlenkamp über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung) zusätzliche Kosten als Notdienstzuschlag fällig.

Die Notentleerung muss über ein Formular beauftragt werden. (Formular hier herunterladen)

Für die beauftragte Notentleerung der Abwasseranlage, den Transport und die Reinigung des Inhalts der Abwasseranlage erfolgt, nachdem der Auftrag ausgeführt worden ist, eine Rechnung des Abwasserzweckverbandes Fahlenkamp.

Formular und Preise



Auftragsformular für die Notentleerung (hier herunterladen)


Abgabenart

Benutzungsgebührensatz

Benutzungsgebühr für die Entleerung abflusslose Gruben

21,45 €/m³

Benutzungsgebühr für die Entleerung von Schlamm aus Kleinkläranlagen

28,80 €/m³

Notdienstzuschlag

Montag bis Freitag

232,05 €/h

Samstag

232,05 €/h

Sonntag und Feiertag

279,65 €/h

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Abwasser­zweckverband
Fahlenkamp
Wasserturmweg 9
19288 Ludwigslust


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